Verpackungs-Entsorgung

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verkaufsverpackungen dürfen nicht in den Restmüll (Mülltonne), sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden. Dazu gehören auch evtl. verwendete Versandkartonagen.

Weitere Informationen zur Handhabung insoweit erhalten Sie auf der Internetseite:
Registrierung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Elektroaltgeräte-Entsorgung
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Elektrogesetz, ElektroG2

Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht über den Restmüll entsorgen. Sie sind verpfichtet, diese bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) oder den von den Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abzugeben.

Weitere Informationen zur Handhabung insoweit erhalten Sie auf der Internetseite:
Registrierung nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Kontakt

Telefon: +49-4322-446805

E-Mail: netter@schulmittel.de

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